Kündigung des Mietvertrags: Welche Kündigungsfrist gilt für eine möblierte Unterkunft?
Wenn es zur Kündigung des Mietvertrags kommt, gelten für möblierte Unterkünfte bestimmte Regelungen, die sich in bestimmten Aspekten von den Regelungen für die Kündigung einer unmöblierten Unterkunft unterscheiden. Grundsätzlich sollten Sie eine genaue Regelung im Mietvertrag festhalten, um Missverständnissen vorzubeugen. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Aspekten, die Sie bei der Kündigung des Mietvertrags zu einer möblierten Unterkunft beachten sollten.
Wie kündige ich das Mietverhältnis einer möblierten Unterkunft?Gewisse Formalitäten sind bei der Kündigung des Mietvertrags einer möblierten Unterkunft vorgeschrieben, da die Kündigung in falscher Form für den Vermieter ansonsten ungültig ist.
Zu beachten gelten folgende Aspekte:
- Für die Kündigung des Mietvertrags einer möblierten Unterkunft gilt die gesetzliche Schriftform (§ 568 BGB), d.h. sie müssen handschriftlich unterzeichnet und im Original eingereicht werden.
- Dokumente in eingescannter Form oder sonstige elektronische Kommunikationsarten (wie z.B. E-Mail, SMS, Whatsapp) können also nicht als offizielle Mietvertragskündigung akzeptiert werden.
Welche Kündigungsfrist muss man einhalten?Die Bedingungen für die Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters sind im § 543 BGB festgelegt. Gründe für eine Kündigung durch den Vermieter sind beispielsweise Eigenbedarf, mangelnde wirtschaftliche Verwertbarkeit der Immobilie oder Vertragsbruch des Mieters. Für den Mieter gilt bei einem möblierten Zimmer eine Kündigungsfrist von 15 Tagen, bei einer ganzen möblierten Wohnung gelten dieselben Regelungen wie bei unmöbliertem Wohnraum. Im Regelfall spricht man hier von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, es sei denn mit dem Vermieter wurde es anders vereinbart. Die Kündigungsfrist für den Vermieter, im Falle von Eigenbedarf o.Ä., hängt von der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses ab. Beginnend bei Mietverhältnisses von bis zu fünf Jahren ist eine Frist von drei Monaten, bis zu Mietverhältnissen von über acht Jahren, wo eine Kündigungsfrist von neun Monaten einzuhalten ist. Weitere Details zur Gesetzeslage bezüglich möblierter Unterkünfte finden Sie hier .
Autor: Roomlala