Darf der Vermieter Besuch verbieten?
Ebenso wie der Vermieter hat auch der Mieter Rechte, von denen er Gebrauch machen kann. Jedoch sind diese ihm oft nicht bekannt, sodass viele Fragen offen bleiben. In diesem Artikel beantworten wir alle Fragen zum Gästen in des Mieters: Darf der Vermieter Besuch verbieten? Wie lange darf der Besuch bleiben? Und darf er Hunde mitbringen, wenn die Hundehaltung in der Mietwohnung verboten ist?
Darf der Vermieter Besuch verbieten?
Grundsätzlich darf der Mieter so oft er will Besuch empfangen, unabhängig von deren Geschlecht, von der Regelmäßigkeit oder der Aufenthaltsdauer. Der Vermieter darf auch keine einzelnen Personen aus der Wohnung ausschließen, da dies entgegen der Annahme vieler Vermieter nicht zum Hausrecht gehört. Der Besuch darf auch in der Wohnung übernachten, selbst wenn dies über einen längeren Zeitraum geschieht. Außerdem hat der Mieter das Recht, seinen Besuchern Wohnungsschlüssel zu überlassen und diese dürfen sich ohne Anwesenheit des Mieter in der Mietwohnung aufhalten. Klauseln im Mietvertrag zur Einschränkung des Besuchsrechts sind grundsätzlich ungültig.
Nur in seltenen Fällen darf der Vermieter Besuch verbieten: Bei mehrfachen eindeutigen Verfehlungen oder Verstößen gegen die Hausordnung durch einen Gast, kann der Vermieter diesem Gast den Besuch in der Wohnung untersagen. Zu diesen Verfehlungen zählen zum Beispiel mehrfache Ruhestörung oder die Beschädigung des Treppenhauses. Auch wenn der Mieter ein Gewerbe betreibt, der Besuch also regelmäßig zum Zwecke der Geschäftstätigkeit kommt, darf der Vermieter dies untersagen.
Wie lange darf der Besuch bleiben?
Wie bereits erläutert, darf der Besucher laut Deutschem Mieterbund grundsätzlich so lange bleiben wie er will und auch bei regelmäßigem Aufenthalt darf der Vermieter den Besuch nicht verbieten. Jedoch kann der Vermieter nach sechs Wochen dauerhaften Aufenthalts in der Wohnung beim Mieter nachfragen, ob nicht inzwischen eine Untermiete vorliegt oder der Besucher zum Mitbewohner geworden ist. In diesem Fall müsste der Vermieter informiert werden (lesen Sie hier alles Wissenswerte zur Untermiete).
Die Grenze, wie lange der Besuch bleiben darf, ist allerdings nicht gesetzlich festgelegt, wichtig ist, wann der Besuch in eine Gebrauchsüberlassung übergeht und ein Untermietverhältnis entsteht. Man geht hier in der Regel von einem Zeitraum von sechs Wochen aus. Auch darf durch die Untervermietung keine Überbelegung in der Wohnung entstehen. Beides sind Gründe zur ordentlichen Kündigung des Vermieters. Der Untermieter müsste außerdem eventuell in die Betriebskostenumlage einbezogen werden. Jedoch liegt die Beweispflicht in diesen Fällen beim Vermieter. Er muss nachweisen, dass es sich um einen dauerhaften Aufenthalt und nicht um gelegentlichen Besuch handelt.
Im Mietrecht wird bei nahen Verwandten nicht von Untermiete ausgegangen, auch wenn sie länger als sechs Wochen bleiben. Unter nahe Verwandte fallen Ehepartner, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Eltern und Kindern.
Dürfen Untermieter Besuch empfangen?
Ein Untermieter hat genau wie der Mieter das Recht, Besuch zu empfangen. Das Besuchsrecht gilt weiterhin auch für Wohngemeinschaften. Das heißt, dass Sie auch als Mieter einer Unterkunft auf Roomlala jederzeit Besuch empfangen dürfen. Jedoch kann der Besuch untersagt werden, wenn es sich um zu große Gruppen handelt. Dies muss jedoch im Einzelfall entschieden werden. Auch bei der Untermiete sind Vertragsklauseln, die das Besuchsrecht einschränken, unzulässig.
Kann mein Gast Haustiere mitbringen, wenn Hundehaltung in der Mietwohnung verboten ist?
Ja, das Hundehaltungsverbot betrifft Hunde von Gästen nicht. Sie dürfen ebenso wie der menschliche Gast in der Wohnung übernachten und dies auch mehrfach. Der Hund wird behandelt wie ein normaler Besucher und der Mieter braucht keine Erlaubnis, Gäste mit Hunden zu empfangen. Dies gilt auch dann, wenn die Hundehaltung in der Mietwohnung untersagt ist, da der Mieter in diesem Fall keinen Hund hält.
Jedoch darf der Hund den Hausfrieden nicht stören, sonst wäre ein Verbot möglicherweise gerechtfertigt. Ist der Hund häufig in der Wohnung kann eventuell nicht mehr nur von gelegentlichem Aufenthalt gesprochen werden. Ebenso verhält es sich bei Pflegehunden und Hundesitting, wenn der Mieter auf einen oder mehrere Hunde aufpasst. Der Vermieter kann eine Abmahnung und bei wiederholtem Fehlverhalten eine Kündigung aussprechen. Die Entscheidung des Gerichts über den dauerhaften Aufenthalt ist jedoch nicht vorhersehbar und kann im Einzelfall variieren.
Die Frage, ob der Vermieter Besuch verbieten darf, kann also mit einem klaren nein beantwortet werden. Er darf auch nicht bestimmen, wie lange der Besuch bleiben darf. Wichtig ist, dass Sie als Mieter Ihre Rechte kennen und keine Verbote des Vermieters einfach akzeptieren.
Was Sie als Mieter noch für Rechte haben und auf was Sie in einem Mietvertrag achten sollten, können Sie hier nachlesen.