Wohnen für Hilfe: Das müssen Sie wissen
Wohnen für Hilfe ist eine praktische und vorteilhafte Lösung für diejenigen, die ein günstiges Zimmer mieten möchten und dafür kleine Dienstleistungen anbieten können (Einkäufe, Baby-Sitting, Nachhilfeunterricht, Kinderbetreuung…). Auf der einen Seite, können Mieter in einem günstigen Zimmer wohnen, auf der anderen Seite erhalten Familien oder Senioren Hilfe im Haushalt.
Für wen eignet sich dieser Service?Auf der einen Seite für Familien und Senioren, die ein freies Zimmer zur Verfügung haben und eine vertrauensvolle Person suchen. Ideal für Familien, die wenig Zeit haben sowie Senioren die sich einsam fühlen und Hilfe benötigen können, die sich vorstellen können in einer Art Wohngemeinschaft zu leben. Durch die Hilfe im Haushalt bleibt mehr freie Zeit für die Familie und Ausflüge. Auf der anderen Seite für Studenten und junge Arbeitnehmer, für die es am schwierigsten ist eine bezahlbare Wohnung oder Wohngemeinschaft in der Nähe der Universität oder der Arbeitsstelle zu finden. Eine Familie, die Hilfe gut benötigen kann, wird sich darüber freuen. Kinderbetreuung ist eine beliebte Gegenleistung. Sie können die Kinder aufwachsen sehen und Ihnen viel beibringen. Im Gegenzug zu einem einwandfreien Verhalten wird ein vollständig möbliertes Zimmer erwartet. Bei besonderen Kenntnissen können die Dienstleistungen individuell angepasst werden (Sprachen, Kunst, Musik, Multimedia, etc.).
Einige praktische HinweiseUm jemanden zu beherbergen, sollten Sie mindestens ein Zimmer von 10m2 zur Verfügung stellen, welches möbliert ist und Zugang zu den anderen nötigen Räumen des Hauses hat (Badezimmer, Toiletten, Küche, Waschküche…). Ein Türschloss sollte ein Minimum an Privatsphäre bieten, jedoch sollten auch die Schlüssel zu dem Haus ausgetauscht werden, damit die Mieter freien Zugang haben, sodass Sie ähnlich wie in einer Wohngemeinschaft leben. Die Unterkunft kann genauso eine kleine 1-Zimmer-Wohnung in der Nähe des Hauses sein. Damit alles in Frieden und Zufriedenheit abläuft sollten sich beide Seiten an die Arbeits- und Urlaubszeiten halten, die im Vertrag festgehalten sind. Der Vertrag ist unumgänglich und gewährt beiden Seiten eine Kündigungsfrist im Fall von Unstimmigkeiten. Meistens wird pro Quadratmeter Zimmerfläche eine Stunde Arbeit pro Woche berechnet. Achten Sie genau darauf, dass die maximale Wochenstundenzahl von 12-15 Stunden nicht überschritten wird und die Tätigkeit nicht zu anspruchsvoll ist. Ein gemeinsam aufgesetzter Vertrag sorgt dafür, dass keine Streitigkeiten auftreten.
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Name des Autors: Roomlala