Wissenswertes zum Hausmeister
Der Beruf des Hausmeisters ist sehr vielseitig und seine Aufgaben, um das Gebäude, in dem er arbeitet, in Schuss zu halten, sind oft mehr als notwendig. Er informiert die Bewohner oft über aktuelle Vorgänge bezüglich des Hauses oder hilft bei Problemen, die die Bewohner in Ihren Wohnungen haben. Dies macht er natürlich nicht kostenlos, sondern dieser Vollzeitberuf muss bezahlt werden. Die Frage ist nur, wer genau bezahlt den Hausmeister?
Welche Aufgaben übernimmt der Hausmeister?
Der Hausmeister ist in erster Linie für die Instandhaltung eines Gebäudes oder Wohnkomplexes verantwortlich, um die Wohnqualität aufrecht zu erhalten. Er ist ebenfalls die Person zwischen den Eigentümern bzw. den Vermietern und den Bewohnern und Mietern der Wohnungen und Gebäude. Er kann auch bei Angelegenheiten für die gemeinsamen Bereiche im Haus, zwischen den Mietern vermitteln und muss dafür so unparteiisch wie möglich sein, um Konflikte schnell lösen zu können. Kleine Arbeiten, wie Reparaturen, Paketannahmen, Müllabfuhr und Sperrmüll werden oft auch vom Hausmeister übernommen. Jedoch richtet sich der Umfang seiner Aufgaben an den Kosten, die er verlangt. Um Hausmeister zu werden, kann man verschiedene Wege wählen. Nach der Mittleren Reife kann man zum Beispiel eine Berufsausbildung zum Hausmeister, Gebäudesicherheitsbeauftragten und ähnlichen Berufen beginnen.
Wer bezahlt den Hausmeister?
Hausmeisterkosten werden oft über die Betriebskosten der Miete abgerechnet, die vom Mieter zu tragen ist, wenn dies im Mietvertrag steht. Der Vermieter darf jedoch nur die Kosten auf die Mieter umlegen, die für typische Hausmeisterarbeiten angefallen sind. So zum Beispiel bei Haus- und Treppenhausreinigung, Straßenreinigung, Winterdienst, die Pflege des Gartens oder die Überwachung der technischen Anlagen des Hauses, wie Heizung, Aufzug usw. Wenn der Hausmeister jedoch für so ziemlich alle Aufgaben zuständig ist und auch Verwaltungsaufgaben, kleine Reparaturen usw. übernimmt, dann dürfen die Kosten nicht auf die Mieter des Hauses umgelegt werden. Reparatur- und Verwaltungskosten dürfen niemals als Betriebskosten abgerechnet werden, auch dann nicht, wenn diese Aufgaben vom Hausmeister erledigt werden.
Muss man als Hausmeister seine Tätigkeit anmelden?
Der nebenberufliche Beruf des Hausmeisters bedarf keiner speziellen Erlaubnis. Jedoch muss die gewerbliche Tätigkeit bei dem zuständigen Gewerbeamt angemeldet sein. Durch die Anmeldung wird dann zuständige Handwerkskammer über die Tätigkeit informiert. Eine eigenständige, formelle Anmeldung ist nicht notwendig, da dies kein anmeldepflichtiges Gewerbe ist und keine Meisterprüfung hierfür notwendig war. Es gibt jedoch die Bedingung, dass nur Tätigkeiten im Rahmen der Hausmeistertätigkeit ausgeführt und angeboten werden dürfen. Wenn man sich als Hausmeister selbstständig macht und auch spezielle Auftragsarbeiten in diesem Handwerk durchführt, dann ist diese Hausmeistertätigkeit meldepflichtig. So wäre dies zum Beispiel der Fall, wenn der Hausmeister auch eigenständige Tür- oder Fenstereinbauarbeiten erledigen würde.
Autor: Roomlala