Wann muss ich mich ummelden und welche Dokumente brauche ich?
Wann muss ich mich ummelden? Welches Bürgeramt ist für mich zuständig? Welche Dokumente brauche ich zum Ummelden? Wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln, fällt nicht nur der Umzug an, sondern auch viel lästige Bürokratie. Dass das beim An- und Ummelden der neuen Wohnung nicht immer der Fall sein muss, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel. Lesen Sie hier alles, was Sie zum Thema wissen müssen und warum Sie sich frühzeitig darum kümmern sollten.
Wann muss ich mich ummelden?
Grundsätzlich ist das An- und Ummelden der Wohnung nach einem Wechsel des Wohnsitzes kostenlos, solange Sie dies in der vorgegebenen Frist erledigen. Allerdings erheb manche Meldeämter eine Bearbeitungsgebühr, sodass Sie am besten immer etwas Bargeld dabei haben. Sie können sich auch vorher darüber informieren, ob in Ihrer Gemeinde eine solche Bearbeitungsgebühr verlangt wird. Wann Sie sich ummelden müssen hängt ebenfalls von der Gemeinde ab, in die Sie ziehen. In der Regel beträgt die Frist jedoch ein bis zwei Wochen ab dem Einzugsdatum. Meistens ist es nicht dramatisch, wenn Sie diese Frist etwas überschreiten. Allerdings riskieren Sie dann ein Bußgeld von etwa 20-35€. Bei nur geringer Verspätung oder einer verständlichen Begründung (etwa bei Krankheit) haben die zuständigen Beamter jedoch oft Verständnis und sehen von einem Bußgeld ab.
Sich gar nicht umzumelden ist jedoch keine Option, laut Bundesmeldegesetz sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet. Dies gilt bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten. Dies gilt auch für Studenten in Ihrem Studienort, es sei denn sie halten sich gewöhnlich noch in Ihrer Heimat auf. Wir empfehlen daher in jedem Fall, sich rechtzeitig umzumelden. Es ist auch in Ihrem eigenen Interesse, frühzeitig die neue Wohnung anzumelden: Für viele andere Behördengänge benötigen Sie einen Wohnsitz in der neuen Stadt, zum Beispiel zum Anmelden des Autos oder auch um einen Internetvertrag abzuschließen. Im Zweifel können Sie vorher mit dem zuständigen Amt einen Termin ausmachen, um die Frist nicht zu überschreiten. Doch welches Bürgeramt ist überhaupt für mich zuständig?
Welches Bürgeramt ist für mich zuständig?
Für alle Angelegenheiten, die den Wohnsitz oder einen Wechsel des Wohnsitzes betreffen, ist das Einwohnermeldeamt zuständig. In einigen Gemeinden finden Sie diese Behörde auch unter dem Namen “Bürgerbüro” oder “Bezirksamt”. Zuständig ist für Sie immer das Einwohnermeldeamt in der Gemeinde, in die Sie ziehen. Die Adresse und Kontaktdaten finden Sie normalerweise im Internet auf der Seite der Gemeinde bzw. des Rathauses.
Übrigens: Wussten Sie, dass “Ummelden” bedeutet, den Wohnsitz innerhalb einer Stadt zu wechseln, während man bei einem Umzug in eine andere Stadt nur die neuen Wohnung anmelden muss? Das liegt daran, dass sich bei einem Wohnsitzwechsel in eine andere Gemeinde ändert, welches Einwohnermeldeamt für Sie zuständig ist. Umgangssprachlich wird jedoch in beiden Fällen von Ummelden gesprochen. In der Praxis ist diese Unterscheidung für Sie auch nicht weiter wichtig. Die Abmeldung der alten Wohnung ist dagegen im Normalfall nicht nötig, sondern erfolgt automatisch mit dem Anmelden der neuen Wohnung. Nur wenn Sie ins Ausland auswandern oder einen Zweitwohnsitz abmelden möchten, ist dies nötig. Im Ausland müssen Sie sich übrigens in der Regel nach drei Monate Aufenthalt anmelden, um eine Strafgebühr zu vermeiden. Lesen Sie dazu hier weitere Infos der Europäischen Union.
Welche Dokumente brauche ich zum Ummelden?
Bevor Sie den Gang zum Meldeamt antreten und die Wartezeit auf sich nehmen, sollten Sie wissen, welche Dokumente Sie zum Ummelden dabei haben sollten. Die folgenden Unterlagen sollten Sie in keinem Fall vergessen:
- Ihren Personalausweis
- die Personalausweise Ihrer Familienmitglieder, wenn Sie Ihre ganze Familie ummelden möchten
- das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular
- bei Mietwohnungen die Wohnungsgeberbescheinigung
- wenn möglich auch Ihren Reisepass
Wenn Sie einen Vertreter schicken, braucht er von Ihnen eine Vollmacht für die Anmeldung eines Wohnsitzes. Das Meldeformular finden Sie in der Regel auf der Webseite der Gemeinde bzw. des Einwohnermeldeamtes und können es meistens auch vor Ort noch ausfüllen. Einen Mietvertrag müssen Sie dagegen nicht vorlegen. Sie müssen jedoch einen gültigen Mietvertrag besitzen, um eine Wohnungsgeberbescheinigung zu erhalten. Dieser Mietvertrag kann jedoch auch mündlich abgeschlossen sein, eine Ummeldung ist auch dann ohne Probleme möglich.
Wie Sie sehen, ist das Um- und Anmelden einer Wohnung überhaupt kein Problem. Wenn Sie die Fristen einhalten, sich rechtzeitig um die notwendigen Dokumente zum Ummelden kümmern und Ihr zuständiges Meldeamt gefunden haben, ersparen Sie sich eine Menge Stress und haben genug Zeit, sich in Ihrer neuen Wohnung einzuleben.
Was Sie bei Ihrem Umzug noch beachten sollten, lesen Sie hier.