Vermieter: So beugen Sie Mietstreitigkeiten vor
Ein gutes Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist die Basis für ein erfolgreiches und entspanntes Mietverhältnis. Um solch ein gutes Verhältnis zu garantieren und Mietstreitigkeiten vorzubeugen, haben wir hier für Sie ein Paar Tipps zusammengestellt. Wenn Sie sich an diese Richtlinien halten, sollte einem entspannten Mietverhältnis nichts mehr im Wege stehen.
Nebenkosten korrekt abrechnenEiner der häufigsten Gründe für Mietstreitigkeiten ist die von so vielen Mietern gefürchtete Nebenkostenabrechnung. Für Sie als Vermieter heißt das, um Mietstreitigkeiten vorzubeugen und das Mietverhältnis zu pflegen, sollten Sie die folgenden 3 Aspekte beachten:
•Achten Sie auf eine genaue Berechnung der verbrauchten Nebenkosten. Kein Mieter freut sich über eine Nachzahlungsaufforderung, und wenn die sich nicht vermeiden lässt, sollten Sie auf folgenden Punkt achten:
• Legen Sie Ihrem Mieter den Berechnungsvorgang offen. Wenn Ihr Mieter aufgrund von zu hohem Verbrauch eine Nachzahlung leisten muss, wird Ihr Mietverhältnis erstmal angespannt sein. Sollte Ihr Mieter Sie also um Erklärung und Offenlegung des Abrechnungsvorgangs bitten sollte, empfehlen wir Ihnen dieser Bitte nachzukommen, um Mietstreitigkeiten vorzubeugen.
• Die Abrechnung pünktlich machen: Nach § 556 Abs.3 S.2 BGB ist die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. In dem Interesse, das Mietverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Mieter zu pflegen, sollten die Nebenkostenabrechnung also pünktlich erfolgen.
Richtige Berechnung der WohnflächeAuch die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist ausschlaggebend, um Mietstreitigkeiten vorzubeugen und das Mietverhältnis zu pflegen. Wird die Wohnung größer berechnet, als sie tatsächlich ist, wird Ihr Mieter verstimmt sein und Mietrückzahlungen und Mietminderung folgen. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine mutwillige Falschberechnung der Wohnfläche handeln – auch bei einer versehentlichen falschen Messung und dementsprechend falschen Mietpreisberechnung, steht dem Mieter Schadensersatz zu. Hinzu kommt, dass er schwer wird zu beweisen, um es sich um eine mutwillige oder zufällige Falschberechnung handelt. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, bei der Messung der Wohnfläche gründlich vorzugehen, um Streitigkeiten in diesem Bereich zu vermeiden.
Vernünftig mit Mieterhöhungen umgehenKein Mieter erhält gerne das Schreiben, mit dem Titel „Mieterhöhung“ – aber komplett vermeiden lässt sie sich in der Regel leider trotzdem nicht. Um Ihr Mietverhältnis zu pflegen, muss eine Erhöhung der Miete in jedem Fall den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, die für sie gültig sind. Für mehr Informationen zu diesem Thema, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel zum Thema Mieterhöhung. Sollte eine Mieterhöhung anstehen, sollten Sie Ihren Mieter so früh wie möglich schriftlich darüber informieren. So kann sich der betroffene Mieter auf die Höhere Mietzahlung einstellen und Sie beugen einer Mietstreitigkeit in diesem Feld vor.
Autor: Roomlala