Was darf ich als Vermieter fragen - und was nicht?
Jeder Vermieter würde gerne so viel wie möglich über seine Mieter in Erfahrung bringen. Nicht nur die Einkünfte, sondern auch Auskünfte wie zum Beispiel der Schufa-Score, Familienstand und in manchen Fällen sogar polizeiliche Führungszeugnisse. Jedoch ist hier Vorsicht geboten. Nicht jede Frage oder Forderung ist gesetzlich rechtens. Bei Missachtung können Ihnen als Vermieter unangenehme Klagen drohen.
Was darf ich grundsätzlich als Vermieter fragen?Grundsätzlich sind nur Fragen über Angaben zulässig, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Mietvertrages notwendig sind. Dazu gehören unter anderem Einkommensnachweise oder die Anzahl an Personen, die einziehen. Fragen über persönliche Interessen oder Vorlieben, wie das Spielen von Musikinstrumenten, Hobbys, Religion oder gar die Staatsangehörigkeit sind also nicht erlaubt. Auch verboten sind Fragen darüber, ob jemand beispielsweise Wohngeldempfänger ist, Vorstraften hat oder Raucher ist. Somit sind polizeiliche Führungszeugnisse und „raucherfreie Wohnungen“, wie manche Mieter sie in Großstädten fordern, nicht rechtens.
Die Selbstauskunft – der einfachere WegViele Vermieter fragen, auch aufgrund der Übersichtlichkeit, nach einer sogenannten freiwilligen Selbstauskunft. Dies ist ein Formular, das von den potentiellen Mietern, die „ernsthaftes Interesse“ an der Wohnung haben, auszufüllen und bei dem Vermieter abzugeben ist. Darin sind meist folgende Angaben zu machen:
• Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum) • Angaben zu weiteren Personen, die einziehen • Fragen zu Beruf und Arbeitsverhältnis • Finanzielle Situation (Einkommen, Schulden) • Angaben zum bisherigen Mietverhältnis (Dauer) • Fragen zur Nutzung der Wohnung (Tiere oder gewerbliche Nutzung) In der Regel sind diese Fragen erlaubt, da diese den Vermieter schützen sollen. Jedoch sind Fragen nach früheren Arbeitsverhältnissen oder Arbeitslosigkeit nicht erlaubt. Auskunft über eine eidesstattliche Erklärung dürfen Sie in der Selbstauskunft nur für die letzten fünf Jahre verlangen. Fragen zum FamilienstandFalls nur ein Vertragspartner Mieter ist, sind Fragen zum Familienstand nicht erlaubt. Nahe Angehörige wie Ehepartner, Lebensgefährten oder Kinder dürfen auch ohne Zustimmung des Vermieters einziehen. Jedoch dürfen Vermieter nach dem Namen und dem Alter der einziehenden Personen fragen, nicht aber nach weiteren Angaben zu Verwandtschaftsverhältnissen.
Bonitätsauskünfte und GehaltsnachweiseNachweise über die Bonität eines Mieters wie zum Beispiel durch die Schufa dürfen erst unmittelbar vor Vertragsabschluss verlangt werden. Der Mieter darf alle Daten schwärzen, die nicht über sein wirtschaftliches Verhalten informieren. Auch Einkommensnachweise dürfen erst unmittelbar vor Vertragsabschluss verlangt werden und auch hier darf der potentielle Mieter nicht erforderliche Daten schwärzen.
AusweiskopienVermieter dürfen keine Kopien von Ausweisen oder Pässen machen, auch wenn dies in der Regel häufig gemacht wird. Man darf sich zwar ein Ausweisdokument vorzeigen lassen und für die Identifikation notwendige Daten, wie Name, Vorname, Geburtstag und Adresse herausschreiben, aber nicht kopieren.
Denken Sie daran, dass Mietinteressenten bei unzulässigen Fragen „ungestraft“ falsche Angaben machen dürfen und dieses „Recht auf Lüge“ gerichtlich anerkannt wird, ähnlich wie bei Vorstellungsgesprächen. Falls ein Mieter jedoch falsche Angaben bei zulässigen Fragen gemacht haben sollte, dürfen Sie den Mietvertrag kündigen.
Autor: Roomlala