BAföG beantragen – Wie geht das?
Viele Studenten haben Anspruch auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz genannt: BAföG. Für viele, die zum ersten Mal den BAföG Antrag stellen, ist es schwierig einen Überblick bei den ganzen Formblättern zu behalten und nicht im „Papierchaos“ zu versinken. Um euch den Stress zu ersparen, hat Roomlala eine Übersicht an den notwendigen Formblättern und Schritten zusammengestellt, die ihr für den BAföG Antrag benötigt.
Formblätter für den ErstantragWollt ihr einen BAföG Antrag stellen, muss man unterscheiden zwischen dem Erstantrag und dem Folgeantrag. Hier eine Auflistung der notwendigen Formblätter für den Erstantrag im Studium:
• Formblatt 1: Persönliche Angaben zum Studium und zum eigenen Einkommen und Vermögen
• Anlage 1 zu Formblatt 1: Angaben zum schulischen und beruflichen Werdegang
• Formblatt 2 oder eine Immatrikulationbescheinigung nach §9 BAföG
• Formblatt 3: dieses Formblatt wird zweimal benötigt, einmal für die Mutter und einmal für den Vater. Verlangt werden persönliche Angaben und Angaben zum Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr.
Der Antrag sollte so früh wie möglich im Voraus bei dem zuständigen Studierendenwerk gestellt werden. Die Bearbeitungszeit eines BAföG Antrags kann sich über mehrere Monate ziehen, wenn du also sichergehen willst, dass du zu Beginn deines Studiums BAföG erhältst, solltest du den Antrag idealerweise zwei Monate vor Studienbeginn einreichen. Sollte deinem Antrag noch etwas an Unterlagen fehlen, wird dich das zuständige Studierendenwerk schriftlich darüber informieren, sodass du die Unterlagen schnellstmöglich nachreichen kannst.
Formblätter für den FolgeantragWer ohne Unterbrechung des Studiums nach abgelaufenen Bewilligungszeitraum weiterhin BAföG beziehen will, muss einen Folgeantrag stellen. Eine Übersicht der notwendigen Formblätter findet ihr hier:
• Formblatt 1: Dasselbe Spiel, wie beim Erstantrag – erfordert sind Angaben über das eigene aktuelle Einkommen und Vermögen.
• Formblatt 2 oder eine Immatrikulationbescheinigung nach §9 BAföG
• Formblatt 3: Angaben über das Einkommen der Eltern in dem vorletzten Kalenderjahr
• ab dem 5. Fachsemester – eine versiegelte Leistungsbescheinigung von dem zuständigen Studienbüro. Man muss nach Abschluss des 4. Semesters mindestens 80 LPT erreicht haben, um weiterhin BAföG im Studium beziehen zu können.
Gegen Ende deines Bewilligungszeitraums, solltest du Post vom BAföG Amt erhalten mit einer Frist, die du beim Stellen deines Folgeantrags einhalten solltest. Hast du all diese Formblätter gründlich ausgefüllt und alles rechtzeitig beim Studierendenwerk eingereicht, sollte dein BAföG Förderung nichts mehr im Weg stehen. Für bestimmte Fälle werden noch andere Formblätter verlangt – um zu garantieren, dass du die richtigen Formblätter für deine Situation auswählst, empfehlen wir dir den BAföG Antragsassistenten zu verwenden.
Autor: Roomlala