Nächtliche Ruhestörung: Was kann man als Mieter dagegen tun?
Nicht jeder ist der ideale Mieter, weshalb es zu Konflikten mit den Nachbarn kommen kann, insbesondere in Bezug auf nächtliche Ruhestörung. Ob nun abends eine Party stattfindet, oder ob man ein Paar Freunde zum Abendessen da hat, und man sich laut unterhält – man sollte sich darüber im Klaren sein, dass es gesetzliche Ruhezeiten gibt, die es einzuhalten gilt. Ob es nun zu einer freundschaftlichen Einigung mit Ihren Nachbarn kommt, oder Sie die Polizei einschalten müssen, Roomlala hat für Sie ein paar Tipps und Tricks für beide Lösungswege zusammengestellt. So können Sie sowohl ungestört schlafen, als auch abends Gesellschaft genießen, ohne Angst haben zu müssen, dass die Situation mit Ihren Nachbarn eskaliert.
Was zählt zur nächtlichen Ruhestörung?Wie der Name es bereits vermuten lässt, handelt es sich bei der nächtlichen Ruhestörung um Lärm, der Sie in der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens davon abhält, sich auszuruhen. Die üblichen Ursachen dieses Lärms rauten in der Regel wie folgt:
• laute Musik
• Rufe, laute Unterhaltungen
• Laufgeräusche, vor allem auf Parkett
• Lärm von Haustieren
• Lärm von Geräten, wie z.B. Bohrmaschinen oder Staubsauger
Als Mieter in einem Mehrfamilienhaus, ist es wichtig, sich über die Hausordnung zu informieren. Falls in der Hausordnung nicht auf das Thema Lärmbelästigung eingegangen wird, sollte ein Anruf beim Hausmeister genügen, um die Situation zu klären. Innerhalb einer Hausgemeinschaft können andere Regelungen herrschen, als das Gesetz es vorsieht, z.B. längere Ruhezeiten oder ein anderer Zeitrahmen.
Sobald Sie sich sicher sind, dass eine nächtliche Ruhestörung laut Ihrer Hausordnung und/oder nach dem Gesetz vorliegt, bleiben einem zwei Möglichkeiten:
• eine freundschaftliche Einigung treffen
• die Polizei einschalten
Wie trifft man bei nächtlicher Ruhestörung eine freundschaftliche Einigung?Der erste empfehlenswerte Schritt bei nächtlicher Ruhestörung lautet: die Nachbarn vorwarnen. Wenn man seinen Nachbarn mündlich oder in Schriftform kurz mitteilt, dass es “heute Nacht mal etwas lauter werden könnte”, aber dass der Lärm sich ab 22 Uhr in Grenzen halten wird, ist schonmal einem Konflikt vorgebeugt. Wenn es dahingegen Sie sind, die dem Lärm ausgesetzt sind, empfiehlt es sich, das direkte Gespräch mit dem Lärm-Verursacher zu suchen – die meisten Leute sind bei sowas sehr verständnisvoll und werden Rücksicht auf Ihre Bitte nehmen. Falls es allerdings wiederholt zu nächtlichen Ruhestörung kommen sollte, können Sie dem verantwortlichen Nachbarn einen Mahnbrief schicken. In dem Brief sollten Sie betonen, dass Sie bevorzugt eine freundschaftliche Einigung treffen wollen und ihn erneut darum bitten, den Lärm zu Ruhezeiten zu unterlassen.
Was passiert, wenn ich die Polizei einschalte?Sollte der Lärm-Verursacher nicht mit sich reden lassen, bleibt einem oft nichts anderes über, als die Polizei einzuschalten. Die Polizei wird die nächtliche Ruhestörung dann unterbinden, häufig wird auch ein Bußgeld verordnet. Nächtliche Ruhestörungen kosten je nach Bundesland und Schwere des Vergehens zwischen 35 und 1000 Euro. In der Regel muss man sich auf ein Bußgeld im unteren dreistelligen Bereich gefasst machen, zzgl. Verwaltungskosten. Wenn alles nichts nützt und sich die Beschwerden gegen einen Mieter häufen, kann es sogar so weit kommen, dass der Vermieter dem Mieter das Mietverhältnis kündigt. Dies geht natürlich nicht ohne Weiteres und der Prozess dafür kann sich in die Länge ziehen, da ein Verstoß gegen eine oder mehrere Klauseln des Mietvertrags nachgewiesen werden müssen.
Autor: Roomlala