Kalte Tage außerhalb der Heizsaison: Wann muss der Vermieter heizen
Im Winter wird es kalt und man muss die Wohnung heizen, um nicht zu frieren – so viel ist klar. Aber was tun, wenn in einer Wohnung mit Zentralheizung lebt, und die Heizung nur von dem Vermieter bedient wird? Wenn die Temperaturen außerhalb der offiziellen Heizsaison so stark sinken, dass Sie in Ihren eigenen 4 Wänden frieren und der Vermieter sich weigert die Heizung anzustellen? Wir von Roomlala zeigen Ihnen, was Sie hinnehmen müssen und ab welcher Temperatur auch außerhalb der Heizsaison geheizt werden muss.
Was ist die Heizsaison?Als Heizsaison, oder auch Heizperiode genannt, bezeichnet man den Zeitraum, in dem kontinuierlich die Heizanlage eines Apartments in Betrieb genommen werden muss, um eine für den Mieter angenehme Temperatur auch bei kalten Außentemperaturen zu halten. Offiziell gibt es keine gesetzliche Regelung über die Dauer, Beginn oder Ende einer Heizperiode. Diese Kriterien sind abhängig von Klima, geographischer und Höhenlage und anderen Faktoren. Dementsprechend ist die Heizsaison an jedem Ort unterschiedlich. Innerhalb Deutschland ist dieser Zeitraum meist vom frühestens 01. Oktober bis zum 30. April begrenzt.
Ab wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Mieter tagsüber eine Temperatur von mindestens 20°C, nachts von mindestens 18°C erreichen können muss, um behaglich in der Unterkunft leben zu können. Sollten diese Temperaturen ohne den Einsatz von Heizung nicht erreicht werden, ist man als Vermieter dazu verpflichtet, die Heizung anzustellen – unabhängig davon, ob man sich aktuell in der Heizsaison befindet oder nicht. Diese Regelung ist besonders dann zu befolgen, wenn die kalten Witterungsverhältnisse länger als einen Tag anhalten werden und der Mieter Gefahr läuft seine Gesundheit zu riskieren.
Welche Ansprüche hat der Mieter im Streitfall?Sollte sich der Vermieter trotz geringer Außentemperaturen weigern die Heizanlage einzustellen, kann der Mieter eine Mietminderung verlangen. Grundlage für diese Forderung ist gesetzlich ein vom Vermieter verursachten Vertragsbruch: da die Wohnung sich dann nicht in „vertragsgemäßem Zustand“ befindet. Unter Umstanden steht dem Mieter auch eine fristlose Kündigung des Mietvertrags zu und im Härtefall kann der Mieter von dem Vermieter sogar Schadensersatz verlangen, wenn der Vermieter seiner Verpflichtungen nicht nachkommt. Bevor aber rechtliche Schritte gegeneinander eingeleitet werden, empfehlen wir Ihnen das Gespräch zu suchen.
Autor: Roomlala