Ist das Renovieren der Wohnung beim Auszug Pflicht?
Sie stehen kurz vor dem Auszug aus Ihrer Wohnung und sehen sich nun der Frage gegenüber, inwiefern Sie dazu verpflichtet sind, die Wohnung bei Ihrem Auszug zu renovieren, bzw. ins Besondere, die Wände zu streichen? Der folgende Artikel bietet Ihnen konkrete Antworten auf diese Fragen.
Die Rechte des Mieters – muss ich jeden Makel ausbessern?Bei dem Einzug in Ihrer Mietwohnung, egal ob möbliert oder unmöbliert, könnten Sie den Wunsch verspüren, der Einrichtung und Deko einen persönlichen Touch zu verleihen. Ein wenig Farbe an die Wände bringen, um Farben in der Wohnung zu haben, die zu Ihnen passen, kann die Wohnung auf einen Schlag viel gemütlicher wirken lassen. Wenn Sie also den Wunsch verspüren sollten, Ihre neuen Vier-Wände bei Ihrer Ankunft durch ein wenig Farbe zu verschönern, sind Sie nicht automatisch dazu verpflichtet die Wände bei Ihrem Auszug in ihre Ausgangsfarbe zurückzuversetzen. Des Weiteren, können Sie als Mieter nicht für den normalen Verschleiß der Wohnung (Tapete, Wandfarbe, Teppich, Holzboden) verantwortlich gemacht werden. Sogar wenn die Wandfarbe mit der Zeit verblasst oder abblättert, sind Sie nicht dazu verpflichtet, beim Auszug diese Makel auszubessern.
Die Pflichten des Mieters bezüglich RenovierungenNichtsdestotrotz, gibt es zwei Renovierungsarbeiten, die in jedem Fall von dem Vermieter verlangt werden:
• Einmal muss auf jeden Fall von Ihnen renoviert werden. Ob bei Ein- oder bei Auszug bleibt Ihnen in der Regel selbst überlassen (sofern Sie die Wohnung nicht schon renoviert übernommen haben, dann müssen Sie bei Ihrem Auszug streichen).
• Wenn Sie während Ihrer Mietzeit Nägel oder Ähnliches in die Wände geschlagen haben, müssen diese entfernt und die Löcher in den Wänden zugespachtelt werden.
Bei diesen beiden Aspekten handelt es sich allerdings nur um die Regelfälle, Ausnahmen können je nach Vereinbarung mit dem Vermieter geltend gemacht werden. Wenn Sie schon einen Nachmieter gefunden haben, können Sie auch die Renovierungsarbeiten gegen ein kleines Entgeld an den Nachmieter abgeben, der sich dann bei seinem Einzug um die besagten Arbeiten kümmern muss, Solche Absprachen sollten Sie aber in jedem Fall vertraglich festhalten, da es sonst zu Missverständnissen und Bredouillen kommen kann. Zusätzlich muss der Vermieter in jedem Fall über solche Absprachen informiert werden.
Autor: Roomlala