Eine möblierte oder unmöblierte Wohnung vermieten - Was lohnt sich mehr?
Besteuerung von Immobilien hat Auswirkung auf die Rentabilität eines Mietobjekts. Eine möblierte Wohnung zu vermieten kann in Bezug auf Steuern eine interessante Wahl für den Vermieter sein, wohingegen die Rentabilität des Vermietens einer unmöblierten Wohnung eher von den Renovierungsarbeiten abhängt, die noch in der Wohnung, bzw. Immobilie anstehen.
Möblierte oder unmöblierte Unterkunft: Auswirkung auf die MietdauerFür den Vermieter hat die Wahl einer möblierten Unterkunft, anstelle einer unmöblierten, vorerst hauptsächlich eine Auswirkung auf die Dauer des Mietverhältnisses. Bei einer unmöblierten Wohnung gibt es in der Regel keine Begrenzung des Mietverhältnisses (es sei denn, in dem Mietvertrag wurde etwas anderes festgelegt) und bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Anders sind die Regelungen allerdings bei dem Mieten einer möblierten Wohnung: die Mietverträge in diesem Fall sind meist zeitlich begrenzt, da es sich eher um Zwischenmietverhältnisse handelt und die Kündigungsfrist für ein möbliertes Zimmer liegt bei gerade mal einer Woche. Wenn es sich allerdings um eine komplette Wohnung handelt, und nicht nur um ein WG-Zimmer ö.Ä., bleibt die Kündigungsfrist, wie bei einer unmöblierten Wohnung.
Die steuerlichen Unterschiede der beiden OptionenAls Vermieter sollten Sie sich über die steuerlichen Unterschiede der beiden Mietoptionen bewusst sein.
• Möblierte Unterkunft: Die durch das Vermieten einer möblierten Unterkunft entstandenen Einkünfte, werden als gewerbliche Einkünfte angesehen und demnach auch in dieser Klasse besteuert. Ein Vorteil des Vermieters ist hier, dass man einen Großteil dieser Einkünfte, bzw. der Investitionen in die Immobilie, jährlich von der Steuer absetzen kann. Dazu müssen Vermieter, wenn sie ihre Steuererklärung machen, die Anlage für „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ ausfüllen und jede Angabe mit einer Quittung belegen.
• Unmöblierte Unterkunft: Einkünfte durch das Vermieten einer unmöblierten Unterkunft werden in der Kategorie „Einkommen von Grund und Boden“ besteuert. Ähnlich wie bei der möblierten Unterkunft, kann der Vermieter hier gewisse Kosten von der Steuer absetzen (Zinsen, Renovierungsarbeiten, Verwaltungskosten, Grundsteuer, …).
Was ist die beste Option für mich?Die Besteuerung ist ein wichtiger Aspekt im Rahmen der Immobilieninvestion. Sollten Sie Ihr Wohnungsangebot an Studierende richten wollen, wird sich schneller ein Mieter finden, wenn Sie eine möblierte Unterkunft anbieten. Sollten Sie auf der Suche nach einer Familie als Mieter für Ihre Immobilie sein, finden Sie eher einen Mieter, wenn Sie eine große, unmöblierte Unterkunft auf den Mark stellen. In diesem Fall, ist es notwendig, dass Sie als Vermieter sich den Bedürfnissen von Paaren mit Kind anpassen, die meist Ihre Wohnung selbst einrichten wollen und über die Jahre mehrere verschiedene Möbel benötigen werden. Ein Gesetz zu der Thematik “Möblierte oder unmöblierte Unterkunft vermieten” gibt es nicht – es steht Ihnen als Vermieter und Eigentümer der Immobilie frei zu entscheiden, welche Option Sie wählen wollen. Wichtig ist nur, dass Sie die verschiedenen Besteuerungsregelungen im Hinterkopf behalten.
Autor: Roomlala