Darf der Vermieter einen Schlüssel zur seiner vermieteten Wohnung behalten?
Immer wieder stellen Eigentümer von Mietwohnungen sich dieselbe Frage. „Darf ich einen Zweitschlüssel der vermieteten Wohnung behalten?“ Die Frage des Eigentümers, einen Zweitschlüssel zu seiner vermieteten Wohnung zu besitzen, ist ein heikles Thema. Das Gesetz schreibt in der Tat mit dem Satz „Die Wohnung ist unverletzlich“, in Art. 13 des Grundgesetzes genauestens vor, dass die Privatsphäre von Mietern zu wahren ist und dass eine solcher Zweitschlüssel ausdrücklich nicht erlaubt ist. Wir haben Ihnen hier eine kleine Übersicht mit den wichtigsten Informationen zum Wohnungsschlüssel und Betreten der Wohnung durch den Vermieter zusammengefasst.
Welche Rechte hat der Mieter?
Ohne die Zustimmung des Mieters darf der Vermieter laut Gesetz zu keinem Zeitpunkt die Wohnung betreten, auch dann nicht, wenn der Mieter für längere Zeit in den Urlaub fährt oder aus anderen Gründen abwesend ist. Handelt der Vermieter widerrechtlich und betritt die Wohnung ohne die Erlaubnis des Mieters, beispielsweise mit einem Zweitschlüssel, droht ihm eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Bei der Wohnungsübergabe hat der Vermieter dem Mieter alle Schlüssel zur Wohnung zu übergeben. Einzige Ausnahme gilt im Notfall: Bei einem Rohrbruch oder einer defekten Gasleitung hat der Vermieter ein Recht darauf, die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters betreten. Auch wenn das Mietverhältnis bereits läuft und der Mieter schon eingezogen ist, darf der Vermieter keine Schlüssel vom Mieter verlangen. Jedoch darf er danach fragen, wem der Mieter einen Zweitschlüssel ausgehändigt hat. Erst bei Auszug aus der Wohnung darf der Vermieter nach den Schlüsseln der Wohnung fragen. Des Weiteren dürfen Mieter dem Vermieter bei Umzug oder Verkauf der Wohnung oder des Hauses, sowie bei der Besichtigung von Wohnungsmängeln das Betreten nicht verbieten, da dies anerkannte Gründe sind, jedoch setzt dies eine Terminabsprache voraus. Mieter dürfen ohne die Erlaubnis des Vermieters das Türschloss austauschen, wenn Sie den Verdacht haben, dass der Vermieter sich ohne Zustimmung in die Wohnung begibt. Wichtig ist hierbei, dass bei Auszug das gleiche, alte Schloss wieder eingebaut wird.
Warum sollte man dem Vermieter einen Schlüssel geben?
Auch wenn der Vermieter kein Recht auf einen Zweitschlüssel hat, kann es durchaus Sinn machen, ihm einen zweiten Schlüssel auszuhändigen. Bei längerer Abwesenheit zum Beispiel im Urlaub, kann der Vermieter so schneller in die Wohnung gelangen, um bei Notfällen, wie einem Rohrbruch, einzugreifen. Falls sich Mieter und Vermieter nicht trauen kann man den Schlüssel bei einer Vertrauensperson des Mieters deponieren, über die der Vermieter Bescheid weiß, so ist gewährleistet, dass der Mieter seiner Sorgfaltspflicht bei längerer Abwesenheit nachkommt. Als Alternative lässt sich der Schlüssel in einem geschlossenen Umschlag, der bei der Übergabe vom Mieter unterschrieben und versiegelt wird, deponieren. So sieht der Mieter schnell, ob der Umschlag geöffnet wurde und der Vermieter sich unerlaubt Zutritt zur Wohnung verschafft hat, oder nicht. Zu guter Letzt ist es ebenfalls sehr hilfreich, wenn der in der Nähe wohnende Vermieter einen Zweitschlüssel hat, falls man seinen Schlüssel bei der weit entfernten Familie vergessen sollte. So kommt man doch unkompliziert in die Wohnung, ohne gleich einen teuren Schlüsseldienst rufen zu müssen.
Autor: Roomlala