An Studenten vermieten: Welche Vorteile bieten sich den Vermietern?
Die Vorteile, die die Vermietung eines Zimmers oder einer Wohnung an einen Studenten mit sich bringen, sind zahlreicher als man glauben mag. Mit dem kürzlich angefangenen Semester sind einige Studenten nachwievor auf Wohnungssuche – genau jetzt ist also der optimale Zeitpunkt für Sie, eine kostenlose Anzeige zu veröffentlichen! Hier ein Überblick aller Regeln, die Sie befolgen müssen, um in aller Ruhe und ohne Probleme vermieten zu können:
Der Zwischenmietvertrag – eine verlässliche MietoptionDie Zwischenmiete ist eine beliebte Option, gerade unter Studierenden, die für den Mieter den Vorteil mit sich bringt, im Regelfall keine eigenen Möbel zu benötigen. Der Vorteil für den Vermieter liegt darin, dass die Dauer des Mietverhältnisses je nach eigenen Wünschen beliebig festgelegt werden kann. Der Vorteil eines Zwischenmietvertrags ist, dass beide Parteien sich darüber im Klaren sind, wann das Mietverhältnis endet. Der Vermieter brauch den Mieter also nicht kündigen, oder „Eigenbedarf“ anmelden – nach Ende des befristeten Mietvertrags, kann er die Unterkunft wieder uneingeschränkt so nutzen, wie gewünscht. Der Mieter muss nicht kündigen, sondern kann nach Ablauf des Mietvertrags einfach ausziehen. Keine weiteren Formalitäten nötig. Sollte der Mieter allerdings vor Vertragsende ausziehen wollen, muss er eine Kündigungsfrist von 15 Tagen (bei möblierten Zimmern) beachten. Eine sehr knappe Frist für den Vermieter, der sich dann schnell darum kümmern muss, einen neuen Mieter zu finden.
Gemeinschaftliches Leben in einer WGSollte dem Mieter die Wohnung nicht komplett zur Verfügung gestellt werden, sondern ein gemeinschaftliches Leben in einer WG vorgesehen ist, d.h. Mieter und Vermieter teilen sich die Unterkunft, muss das in diesem Sinne auch genau in dem Mietvertrag festgehalten werden. So wird offiziell festgelegt, dass beide Anwohner verantwortlich für die Mietzahlung sind. So sind beide Parteien finanziell abgesichert für den Fall, dass einer der Mieter kurzfristig auszieht – so bleibt niemand auf den Gesamtkosten des Mietverhältnisses alleine sitzen und es ergibt sich ein Vorteil für den Vermieter und den Mieter. Auch die von den Mietern hinterlegte Kaution kann bei überfälliger Miete einbehalten werden.
Der Staat bietet studentischen Mietern finanzielle Unterstützung in der Form von BAföG oder Wohngeld. Ob man BAföG berechtigt ist, hängt vom Einkommen der Eltern und von den eigenen Ersparnissen ab. Wenn man einen Ablehnungsbescheid (Achtung: Ablehnungsbescheid und Null-Bescheid sind unterschiedliche Dokumente) kann man beim Staat Wohngeld beantragen.
Die steuerlichen Vorteile für den VermieterAls Vermieter ist man in jedem Fall dazu verpflichtet, Mieteinkünfte in der Steuererklärung mit anzugeben. Dabei ist es grundsätzlich egal, aus welcher Art der Vermietung die Einkünfte entstehen. Seit 2017 gelten folgende Grundfreibeträge, auf die jede uneingeschränkt steuerpflichtige Person in Deutschland Anspruch hat:
- 8.820€ bei Einzelpersonen
- 17.640€ bei Ehepaaren, sofern es sich um eine gemeinsame Veranlagung handelt
In diesem Sinne können Sie sich also einen netten Nebenverdienst durch die Vermietung aneignen, der bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei bleibt. Wenn Sie sich also über ein wenig Gesellschaft freuen würden, etwas Abwechselung in Ihren Alltag bringen möchten und sich schneller als geplant ihren Urlaubswunsch erfüllen möchten, dann ist die Vermietung eines Zimmers in Ihrer Wohnung vielleicht genau das Richtige für Sie – Ihre Steuererklärung wird es Ihnen danken!
Autor: Roomlala